AGB

AUSBILDUNGSVERTRAG

FÜR DIE FELDENKRAIS-AUSBILDUNG GRAZ IV 2022 – 2026

zwischen

Kajetan Schamesberger und Otto Peter GesBR

Schießstattgasse 26/7

8010 Graz, Österreich

(im Folgenden „Veranstalter“ genannt)

und

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(im Folgenden „Student:in“ genannt)

Präambel

Die Kajetan Schamesberger und Otto Peter GesBR veranstaltet die FELDENKRAIS-    Ausbildung Graz IV 2022 – 2026. Die Ausbildung wird gemäß den Empfehlungen des Österreichischen FELDENKRAIS-Verbandes sowie der Bestimmungen des EUROPEAN TRAINING ACCREDITATION BOARD (EuroTAB) durchgeführt. Die Ausbildung wird vom EuroTAB und allen diesem internationalen angeschlossenen Organisationen anerkannt.

1. Allgemeines

1.1. Der Student:die Studentin nimmt am Feldenkrais-Training Graz 2022 – 2026 teil. Gemäß den Richtlinien des EuroTAB werden die beiden Formen der FELDENKRAIS-METHODE, nämlich

BEWUSSTHEIT DURCH BEWEGUNG und FUNKTIONALE INTEGRATION

unterrichtet.

Die Ausbildung umfasst insgesamt 160 Unterrichtstage (insgesamt 800 Stunden) und geht über vier Jahre. Zusätzlich erhält jeder Student/jede Studentin 12 Einzellektionen in Funktionaler Integration.

Die geplanten Unterrichtstage und Kurszeiten finden Sie unter:

Der geplante Kursort ist das Tanzhaus Graz, Lagergasse 57,8020 Graz. Der Kursort kann sich im Zuge der Ausbildung ändern Der Veranstalter behält sich das Recht vor Teile der Ausbildung virtuell durchzuführen.

1.2. Beide FELDENKRAIS-Methoden dienen dem Bewusstwerden eigener Körper-bewegungen sowie deren bewussten Steuerung und Änderung.

Die Methode BEWUSSTHEIT DURCH BEWEGUNG vermittelt Erkenntnisse im Wege verbaler Kommunikation.

Die Methode FUNKTIONALE INTEGRATION soll diese Bewusstheit durch direkte Körperberührung vermitteln.

1.3. Die Ausbildung findet in deutscher Sprache statt. Bei Trainern und Trainerinnen, die in Englisch unterrichten, wird eine Übersetzung in deutscher Sprache angeboten.

2. Ausbildungsziel

2.1. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung der Studenten und Studentinnen, die FELDENKRAIS-METHODEN professionell anzuwenden sowie als FELDENKRAIS-Practitioner zu arbeiten.

2.2. Nach erfolgreichem Abschluss des gesamten Ausbildungsprogramms und individueller Beurteilung durch die Ausbildungs-Leiterin ist der Student/die Studentin berechtigt, die FELDENKRAIS-Methoden BEWUSSTHEIT DURCH BEWEGUNG und FUNKTIONALE INTEGRATION anzuwenden und zu unterrichten. Eine Berechtigung zur Ausbildung von Dritten in der FELDENKRAIS-Methode ist damit nicht verbunden.

2.3. Nach Beendigung des zweiten Ausbildungsjahres, somit nach der Teilnahme an 80 Unterrichtstagen, erhält der Student/die Studentin die vorläufige Berechtigung, die FELDENKRAIS-Methode BEWUSSTHEIT DURCH BEWEGUNG zu unterrichten, wenn er/sie dies verlangt und die Ausbildungs-Leiterinnen ihn/sie für geeignet hält. Diese Berechtigung gilt jedoch nur für die Zeit der Ausbildung. Sollte die Ausbildung vorzeitig beendet oder von dem Studenten/der Studentin vorzeitig abgebrochen werden, so erlischt damit auch diese Berechtigung.

2.4. Der Student/die Studentin erhält nach Abschluss der gesamten Ausbildung die Graduierung als FELDENKRAIS-Practitioner, wenn er/sie dies verlangt und die Ausbildungs-Leiterinnen ihn/sie für geeignet hält.

2.5. Der Student/die Studentin verpflichtet sich, die Erreichung des Ausbildungszieles auch durch außerhalb der Unterrichtszeiten stattfindende Tätigkeiten zu fördern. Dies sind z.B. Fortbildung durch das Studium von Büchern und Zeitschriftenartikeln, das Verfassen von Übungsberichten sowie Übung und Beobachtung der FELDENKRAIS-Methoden.

3. Ausbildungsverlauf

3.1. Der Student/die Studentin erklärt seine/ihre Absicht, die Ausbildung zum Feldenkrais-Practitioner innerhalb von vier Jahren in dieser akkreditierten Feldenkrais-Ausbildung abzuschließen.

3.2. An Unterrichtstagen findet der Unterricht zu bestimmten Uhrzeiten statt. Die einzelnen Ausbildungstrainer/innen können von den geplanten Zeiten nach eigenem Ermessen abweichen. Änderungen der Unterrichtstage und Unterrichtszeiten bleiben vorbehalten.

3.3. Der Student/die Studentin hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Trainer/eine bestimmte Trainerin. Die Erteilung des Unterrichts ist keine persönliche Schuld des Veranstalters.

3.4. Der Student/die Studentin verpflichtet sich, sein/ihr Fehlen an Unterrichtstagen zu begründen. Die Veranstalter halten die Fehltage des Studenten/der Studentin fest.

Fehlt der Student/die Studentin mehr als 10 Unterrichtstage während der gesamten Ausbildung oder mehr als 5 Unterrichtstage während eines Ausbildungsjahres, so ist er/sie verpflichtet, nach Rücksprache mit der Ausbildungs-Leiterin und dem Veranstalter den versäumten Unterricht in einer anderen Ausbildung nachzuholen.

Dies ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden, falls die versäumten Unterrichtstage in einer anderen vom Veranstalter organisierten Ausbildung nachgeholt werden. Falls der versäumte Unterricht bei einem anderen Veranstalter nachgeholt wird, können dem Studenten/der Studentin zusätzliche Kosten entstehen.

Falls übermäßiges Fehlen den Lernfortschritt des gesamten Kurses gefährdet, so ist der Veranstalter berechtigt, dem Studenten/der Studentin die Teilnahme an den Unterrichtskursen zu untersagen. Sollte dies das Erreichen des Ausbildungszieles verzögern, so trägt der Student/die Studentin dieses Risiko.

3.5. Der Student/die Studentin erhält mindestens 12 Einzellektionen der Methode FUNKTIONALE INTEGRATION: Mindestens eine von einem Trainer:in, zumindest sechs von einem Assistenz-Trainer:in und zumindest fünf von einem Feldenkrais-Practitioner mit mindestens fünf Jahren Erfahrung in der Methode.

Es ist dem Veranstalter vorbehalten, diese Lektionen außerhalb der regulären Unterrichtszeiten zu legen. Dem Studenten/der Studentin entstehen für die Einzellektionen keine zusätzlichen Kosten.

3.6. Der Student/die Studentin erhält im geschützten Rahmen der Ausbildung die Möglichkeit, BEWUSSTHEIT DURCH BEWEGUNG zu unterrichten, um Erfahrung und Sicherheit im Umgang mit den eigenen Ressourcen zu erlangen.

3.7 Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird jeder Student/jede Studentin zwei Lektionen in BEWUSSTHEIT DURCH BEWEGUNG unter der Supervision eines Trainers:in oder Assistant Trainers:in unterrichten. Anschließend wird der Supervisor eine fachliche Beurteilung abgeben.

3.8 Am Ende des vierten Ausbildungsjahres wird jeder Student/jede Studentin zwei Lektionen in FUNKTIONALE INTEGRATION unter der Supervision eines Trainers:in oder Assistant Trainers:in unterrichten. Anschließend wird der Supervisor eine fachliche Beurteilung abgeben.

4. Ausbildungskosten

4.1. Die Kursgebühr besteht in dem vom Veranstalter festgesetzten Nettobetrag von EUR 100,00 pro Ausbildungstag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20%. Die Kursgebühren sind jeweils vor Beginn für das gesamte Segment fällig.

4.2. Wird die Anmeldung zur Ausbildung vom Veranstalter angenommen, so ist eine Reservierungsgebühr von EUR 200,00 zuzüglich 20% Umsatzsteuer zur Reservierung eines Ausbildungsplatzes fällig. Diese wird auf die Kursgebühr des auf die Anmeldung zeitlich nächstfolgenden Segmentes angerechnet. Bei Nichtantritt verfällt die Gebühr.

4.3. Mit den Kursgebühren für das jeweils letzte Segment jedes Ausbildungsjahres sind weiters die jährlichen Gebühren für das EuroTAB in der Höhe von derzeit Euro 90,00 und die Gebühren für den FELDENKRAIS®-Verband Österreich in der Höhe von Euro 30,00 zu bezahlen. Diese Gebühren sind von der Umsatzsteuer befreit.

4.4. Findet die Ausbildung mangels hinreichender Beteiligung nicht bzw. nicht weiter statt, so werden dem Studenten/der Studentin erbrachte und nicht konsumierte Zahlungen zurückerstattet.

5. Vertragsauflösung (Kündigung)

5.1. Allgemeines

Um das Lehrziel der Ausbildung zu erreichen gilt als vorausgesetzt und vereinbart, dass der Student/die Studentin an allen 160 Tagen der Ausbildung teilnimmt. Eine gesonderte Anmeldung zu den einzelnen Segmenten ist daher nicht erforderlich.

5.2. ordentliche Kündigung

Eine Abmeldung zu einem einzelnen Segment ist für Studenten/Studentinnen nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist vor Beginn des jeweiligen Ausbildungssegmentes zulässig.

Bei nicht fristgerechter Kündigung ist die gesamte Kursgebühr für das jeweilige Ausbildungssegment zu entrichten.

Der Veranstalter ist berechtigt, ein Ausbildungssegment zu verschieben bzw. die gegenständliche Vereinbarung zu kündigen, wenn die Teilnehmerzahl unter 16 Studenten und Studentinnen fällt.

5.3. außerordentliche Kündigung

Der Vertrag ist vom Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sofort auflösbar.

Als wichtige Gründe gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  1. Der Student/die Studentin beeinträchtigt nachhaltig den Unterrichtsverlauf.
  2. Der Student/die Studentin macht im der Anmeldung falsche Angaben.
  3. Der Student/die Studentin handelt nachhaltig den Anweisungen des Trainers, der Trainerin oder der Ausbildungsleiterin zuwider.
  4. Der Student/die Studentin gefährdet die Gesundheit eines Trainers/einer Trainerin oder anderer Studenten und Studentinnen.
  5. Audio- oder Videoaufzeichnungen aus dem Unterricht werden ohne Genehmigung verwendet, vervielfältigt oder in sonstiger Weise unerlaubt in den Verkehr gebracht.
  6. Der Veranstalter ist aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage, weitere Lehrveranstaltungen anbieten.
  7. Die Mindestteilnehmerzahl von 16 Teilnehmer/Innen wird nicht erreicht.
  8. Bei Verstößen gegen die Ethischen Richtlinien (siehe Punkt 8.3)

Im Falle der sofortigen Auflösung hat der Student/die Studentin keinen Anspruch auf Rückzahlung der bereits anteilig konsumierten Kursgebühr. Noch nicht konsumierte Kursgebühren werden refundiert.

Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausdrücklich ausgeschlossen.

5.4. krankheitsbedingte Verhinderung

Eine kurzfristige Abmeldung eines Studenten/einer Studentin ist nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes rechtswirksam, wenn dieses einen medizinischen Grund für die Verhinderung an der Teilnahme am gesamten betreffenden Segment darlegt.

Bei Nichtvorlage eines entsprechenden Attestes ist die Kursgebühr für das versäumte Segment in voller Höhe zu entrichten und wird einbehalten.

5.5 zulässige Gesamtdauer der Ausbildung

Falls der Student/die Studentin seine/ihre Teilnahme an der Ausbildung abbricht oder in eine andere Ausbildung wechselt, ist gemäß den Regelungen des EuroTABs der gesamte Trainingsprozess innerhalb von sieben Jahren abzuschließen.

6. Haftung

6.1. Der Student/die Studentin nimmt an den Kursen auf eigene Gefahr teil, ohne Haftung des Veranstalters. Er willigt in die ausbildungsbedingte Berührung seines/ihres Körpers durch die Ausbildungs-Trainer/innen, die Assistenz-Trainer/innen, die Feldenkrais-Practitioner und andere/n Ausbildungs-Teilnehmer/innen ein.

6.2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die berufliche Anwendbarkeit und Verwertbarkeit der Trainingsinhalte. Er kann auch keine Garantie dafür abgeben, dass der Student/die Studentin in gewissen Fällen, in einigen Staaten, Gebieten und Ländern nach Abschluss der Ausbildung in der Lage ist, den Beruf eines Feldenkrais-Practitioners auszuüben, ohne zusätzliche Qualifikationen zu erlangen.

6.3. Der Veranstalter stellt kein Arbeitsmaterial für die persönliche Nutzung der/die Studenten/Studentinnen (Rollen, Tische) zur Verfügung.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1. Der Student/die Studentin verpflichtet sich, während der ersten 80 Unterrichtstage nicht damit zu werben, die FELDENKRAIS®-Methoden BEWUSSTHEIT DURCH BEWEGUNG und FUNKTIONALE INTEGRATION zu unterrichten.

Nach der Teilnahme an 80 Unterrichtstagen kann der Student/die Studentin die Methode BEWUSSTHEIT DURCH BEWEGUNG unterrichten, wenn ihm/ihr dazu von dem Veranstalter die vorläufige Berechtigung erteilt wird (siehe oben Punkt 2.3). Er darf dann den Titel „FELDENKRAIS-Practitioner in Ausbildung“ führen.

7.2. Der Student/die Studentin willigt in die Erstellung von Audio-, Bild- oder Videoaufnahmen ein. Er/sie verzichtet auf sämtliche urheber- oder wettbewerbsrechtliche Nutzungs- und Entschädigungsansprüche, die aus der Audio- oder Videoaufzeichnung von Unterrichtsveranstaltungen entstehen können. Erhält der Student/die Studentin vom Veranstalter Audio- oder Videoaufzeichnungen,so verpflichtet er/sie sich, diese ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zu verwenden.

7.3. Der Student/die Studentin verpflichtet sich, selbst keine Audio- oder Videoaufzeichnungen während des Unterrichts ohne Genehmigung durch den Veranstalter vorzunehmen.  Die Zuwiderhandlung stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund (siehe oben Punkt 5.3.) dar.

7.4. Der Student/die Studentin erklärt sein/ihr Einverständnis, dass sein/ihr Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und Feldenkrais-Status (Student/in in einer Feldenkrais-Ausbildung etc.) vom Veranstalter dem EuroTAB und dem FELDENKRAIS-Verband Österreich mitgeteilt und elektronisch gespeichert werden.

7.5. Weiters erklärt der Student/die Studentin sein/ihr Einverständnis, dass weitere persönliche Daten vom Veranstalter elektronisch gespeichert werden. Der Veranstalter verpflichtet sich, diese gespeicherten Daten nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zu löschen.

7.6. In Österreich ist der FELDENKRAIS-Verband Österreich (FVÖ) im Besitz der Wortmarken FELDENKRAIS® und FELDENKRAIS®-Methode. Das internationale FELDENKRAIS®-Logo (Wortbildmarke) darf in Österreich nur mit Abschluss eines TAB akkreditierten Trainings und einer Mitgliedschaft im FVÖ verwendet werden.

7.7 Innerhalb der ersten 30 Ausbildungstage werden die Studenten/Studentinnen aus ihrem Kreis einen Sprecher/eine Sprecherin sowie eine/n Stellvertreter/in wählen, um die Kommunikation zwischen den Studenten/Studentinnen, dem pädagogischen Team und dem Organisator zu ermöglichen bzw. zu unterstützen.

7.8 Am Ende eines jeden Ausbildungsjahres wird der Veranstalter die Studenten/Studentinnen um eine Evaluierung des Pädagogischen Teams sowie des Veranstalters ersuchen. In jedem einzelnen der vier Ausbildungsjahre erhält jeder Student/jede Studentin die Möglichkeit eines persönlichen Beurteilungsgespräches mit der Ausbildungsleiterinnen („Educational Director“) oder dem für die Kontinuität der Ausbildung verantwortlichen Assistant Trainer („Continuity Assistant“).

8. Rechtliches

8.1. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist vereinbarungsgemäß das sachlich zuständige Gericht in Graz, auch wenn der Student/die Studentin den Wohnsitz nicht in Österreich hat.

8.2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag findet ausdrücklich österreichisches Recht Anwendung.

8.3. Die aktuell gültigen Ethischen Richtlinien des FVÖ werden vom Veranstalter, dem gesamten Organisationsteam, allen Lehrenden, sowie den Studenten und Studentinnen unterschrieben, akzeptiert und eingehalten, die Richtlinien finden Sie unter:


8.4 Beim Feldenkrais@ Verband Österreich (FVÖ) ist eine Ombudsstelle eingerichtet, an welche sich Student:innen bei Differenzen mit dem Veranstalter oder mit Mitgliedern des pädagogischen Teams wenden können. Die Ombudsstelle ist unter der Mailadresse

ombudstelle@feldenkrais.at

erreichbar.

9. Salvatorische Klausel

9.1. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so behalten die übrigen Vertragsbestimmungen ihre Gültigkeit. 

Graz, am

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(Unterschriften des Veranstalters)                            

Graz, am    ……………….………….

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(Unterschrift des Studenten / der Studentin)